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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Anwaltskanzlei KanzLeip in Braunschweig

Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht bin ich, Julia Nina Leip, gemeinsam mit meinem Kanzleiteam in Braunschweig für Sie da. Wir beraten Sie umfassend in verschiedensten Rechtsfragen und unterstützen Sie bei Gerichtsprozessen. Ob Familien- und Erbrecht, Strafrecht, Inkasso, Gewährleistungsrecht oder Arbeitsrecht – die langjährige Erfahrung und unser ausgereiftes Fachwissen über die aktuelle Gesetzeslage machen uns zu Experten in der Rechtsberatung.

In unserer Anwaltskanzlei in Braunschweig stehen Sie und Ihr rechtliches Anliegen im Mittelpunkt. Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht berate ich Mandantinnen und Mandanten zu Unterhaltsregelungen, Scheidungsanträgen, Aufenthaltsbestimmungen der Kinder sowie zur Hausratsaufteilung geschiedener Eheleute. Aber auch erb-, arbeits- und strafrechtliche Rechtsfragen gehören zu meinen Arbeitsschwerpunkten.

Kompetente Rechtsberatung in Braunschweig
– Unsere Leistungen im Überblick

Informieren Sie sich über die Fachgebiete, auf die wir uns in unserer Anwaltskanzlei spezialisiert haben:

    Bei Fragen steht Ihnen unser freundliches Kanzleiteam zur Seite.

    Fachanwältin für Familienrecht und Rechtsanwältin aus Leidenschaft

    In Braunschweig geboren, seit 2002 als Rechtsanwältin tätig und seit 2013 Fachanwältin für Familienrecht – ich, Julia Nina Leip, arbeite gemeinsam mit meinem Team leidenschaftlich gerne in der Rechtsberatung. Dabei spielen in unserer Anwaltskanzlei sowohl hohes Engagement als auch Effizienz und Empathie eine wichtige Rolle.

    Da der Gang zum Anwalt häufig erst im Zweifelsfall geschieht, ist ein vertrauensvoller, einfühlsamer Umgang mit Mandanten unerlässlich. Besonders Unterhalts- und Sorgerechtsregelungen, die die eigenen Kinder betreffen, können emotional sehr belastend sein. Als erfahrene Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht informiere ich Sie über Ihre persönlichen Rechte und setze alles daran, eine Vereinbarung zu treffen, die im Rechtsstreit beide Seiten zufriedenstellt.

    Sorgerecht, Umgangsrecht und das Wohl des Kindes

    Ein besonderer Teil meiner Tätigkeit im Familienrecht umfasst die Kindschaftsangelegenheiten. In diesem Bereich werde ich vom Familiengericht regelmäßig als Anwältin des Kindes (Verfahrensbeiständin) bestellt. Meine Aufgabe ist es, die Interessen und Bedürfnisse des Kindes zu ermitteln und diese vor Gericht zu vertreten.

    Gerade in Fällen, in denen Eltern sich über das Sorgerecht oder das Umgangsrecht uneinig sind, ist es wichtig, das Kind nicht aus dem Blick zu verlieren. Ich führe Gespräche mit allen Beteiligten, um herauszufinden, was für das Kind wirklich am besten ist – insbesondere dann, wenn sich die Eltern in ihren eigenen Konflikten verlieren und die Bedürfnisse des Kindes aus dem Fokus geraten.

    Als Fachanwältin für Familienrecht mit einer zertifizierten Weiterbildung im Bereich Kindschaftsangelegenheiten verfüge ich über die Erfahrung, das nötige Einfühlungsvermögen und die rechtliche Kompetenz, um gemeinsam mit allen Parteien kindgerechte Lösungen zu erarbeiten. Hierbei lege ich besonderen Wert darauf, den Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen verantwortungsvoll zu regeln und Wege zu finden, die eine stabile und verlässliche Beziehung ermöglichen.

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    Häufig gestellte Fragen

    Was kostet eine Beratung beim Rechtsanwalt?

    Die Kosten für eine Erstberatung dürfen für Verbraucher nicht mehr als 190 Euro betragen.

    Was macht ein Rechtsanwalt?

    Ein Rechtsanwalt berät und vertritt Mandanten bundesweit vor Gericht.

    Wie beauftrage ich einen Rechtsanwalt?

    Ein Anwalt kann mündlich oder schriftlich beauftragt werden.

    Wie finde ich den richtigen Rechtsanwalt?

    Grundsätzlich ist es ratsam, sich an einen Anwalt oder Fachanwalt zu wenden, der auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist. Nach einem Beratungsgespräch ist der erste Eindruck ausschlaggebend für eine Zusammenarbeit.

    Wer zahlt den Rechtsanwalt?

    Wer einen Anwalt zurate zieht, muss dessen Honorar aufbringen. Mit Ausnahme des Arbeitsrechts (hier hat jede Partei die eigenen Anwaltskosten selbst zu tragen, unabhängig davon, wer im Recht ist) muss die Gegenpartei bei einem Verurteilungsbeschluss die anfallenden Anwaltsgebühren begleichen. Es ist möglich, eine Bitte auf Kostenbeteiligung für ein Rechtsverfahren zu stellen. Für eine solche Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung muss das betreffende Rechtsgebiet in ihrem Leistungsumfang enthalten sein.

    Wann muss ich einen Rechtsanwalt einschalten?

    Es wird empfohlen, eine Rechtsanwaltskanzlei aufzusuchen, falls Sie rechtliche Schritte gegen jemanden erwägen oder ein Anwaltsschreiben bzw. eine Klage erhalten haben.

    Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Kanzlei!

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